Das erste Fahrrad für den Nachwuchs

Bei der Entscheidung für das erste Fahrrad des Kindes stehen die Eltern oft vor einem Berg von Fragen. Wann ist denn überhaupt der richtige Zeitpunkt? Welche Voraussetzungen sollte das Kind erfüllen? Welches ist die richtige Größe? Welche Ausstattung ist beim Fahrrad erforderlich?

Eigentlich legt Ihr Kind den richtigen Zeitpunkt selbst fest. Es sollte den Wunsch frei äußern, dass es das Fahrradfahren erlernen möchte. Auf keinen Fall sollte das Kind diesbezüglich gedrängt oder unter Druck gesetzt werden.

Ihr Kind sollte eine Mindestgröße erreicht haben, so dass es bei der üblichen Einstiegsgröße eines 12 Zoll Kinderfahrrades bei niedrigster Sattelhöhe mit beiden Füßen bequem den Boden erreichen kann. Dann sollte das Kind natürlich auch motorisch fit sein. Hilfreich sind hier Erfahrungen mit Roller oder Laufrad. Beherrscht es diese Fahrzeuge, so ist das Gleichgewichtsgefühl trainiert und der Umstieg auf das Kinderfahrrad kann gewagt werden.

Bitte verzichten Sie von Anfang an auf Stützräder. Alle Fachleute sind sich inzwischen einig, dass sie den Lernprozess des Radfahrens sogar ganz erheblich verzögern. Das Kind wiegt sich in einer falschen Sicherheit, denn das Fahrrad ist trotz Stützräder nicht stabiler und birgt somit Sturzgefahren, die es zu vermeiden gilt. Besser, es gewöhnt sich von Beginn an das freie Fahren.

Bleibt noch die Frage nach der richtigen Ausstattung und Größe des Starter-Fahrrades. 12-18 Zoll große Kinderfahrräder werden nach der DIN 79110 verkehrsrechtlich als “Spielzeug” eingeordnet. Auf folgende Eigenschaften sollten Sie bei der Auswahl eines 12-18 Zoll großen Spielfahrrades Wert legen:

• Rücktritt- und kindgerechte Vorderradfelgenbremse

• Rahmen mit tiefem Durchstieg für einen leichten Aufstieg bzw. Absprung

• Ausreichender Verstellbereich für Sattel- und Lenkerhöhe

• Geschlossener Kunststoff-Kettenkasten

Eine Lichtanlage sowie Gangschaltung sind für den Anfang weder erforderlich noch sinnvoll. Ihr Kind sollte eine möglichst aufrechte und bequeme sowie rückenfreundliche Sitzposition haben und mit beiden Füßen den Boden erreichen. Vor dem Fahrradkauf sollten Sie sich also die Mühe machen, die Innenbeinlänge Ihres Kindes genau zu messen.

Wenn Sie ein Kinderfahrrad kaufen, denken Sie bitte daran, dass Spielfahrräder nach deutschem Verkehrsrecht keine Verkehrsmittel sind. Kinder mit Spielfahrrädern sind rechtlich den Fußgängern gleichgestellt. Sie dürfen weder Fahrbahn noch Radwege benutzen, auch nicht in Begleitung. Als Ausnahme gelten hier die sogenannten Spielstraßen. Ansonsten darf nur auf Gehwegen gefahren werden.